Villkor

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsabschlüsse mit der Fa. Orgelbau Stüber Berlin (im folgenden Auftragnehmer) einschließlich Beratung und sonstiger vertraglicher Leistungen. Allgemeine Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit soweit der Auftragnehmer diese nicht ausdrücklich anerkannt hat. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
2a. Der Auftragnehmer leistet dem Auftraggeber Gewähr in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Etwaige Mängel während der Gewährleistungszeit werden jedoch nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung zu seinen Lasten behoben. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, lebt das Recht des Kunden nach ausdrücklichem Wunsch auf Wandlung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages) auf. Gewährleistungsreparaturen und Nachbesserungen werden ausschließlich durch vom Auftragnehmer Beauftragte ausgeführt. Bedienungsfehler und Reinigungsarbeiten fallen nicht unter die Gewährleistung. Der Auftragnehmer ist zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Auftraggeber den unter der Berücksichtigung des Mangels geschuldeten Kaufpreis nicht bezahlt hat.
2b. Zusätzliche gewährt der Auftragnehmer auf die Instrumente eine 10-jährige Materialgarantie ab Verkaufsdatum für den Erstkäufer. Im Garantiefall erfolgt die Reparatur ohne jegliche Material- bzw. Ersatzteilberechnung.
3. Sofern es sich bei der angebotenen bzw. veräußerten Ware um Orgeln handelt, sind diese bei einer relativen Luftfeuchtigkeit über 50 % zu lagern! Stimmung und Intonation werden nach einem ausgefeilten Qualitätsmanagement ausgeführt. Wegen Ihrer Spezifika muss jede Gewährleistung dafür ausgeschlossen bleiben. Die Ware wird auf Wunsch des Auftraggebers – wenn nicht anders vereinbart in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers - vorgeführt.
4. Handelsübliche Farb- und Maserabweichungen bei Holz bleiben vorbehalten.
5. Alle Transporte einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ausgenommen sind Rücksendungen infolge Falschlieferungen.
6. Alle Eingriffe an der Ware dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Auftragnehmers vorgenommen werden. Die Rücknahme wird ausgeschlossen, falls an der Ware durch den Auftraggeber oder Dritte Veränderungen vorgenommen wurden.
7. Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
8. Der vereinbarte/ in Rechnung gestellte Preis ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungsausführung zutreffende Mehrwertsteuersatz. Für Sonderausführungen wird eine Vorauszahlung vereinbart.
9. Für Zahlungsverzugszeiten werden Zinsen in der Höhe geltend gemacht, wie der Auftragnehmer sie für ungedeckte Kontokorrentkredite bei seiner Hausbank zahlen würde.
10. Gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen vollständigen Bezahlung unveräußerliches Eigentum des Auftragnehmers. An diesem Eigentum des Auftragnehmers dürfen keine Veränderungen (auch Anbringen von Aufklebern u.a.) vorgenommen werden.
11. Alle Maß- und Gewichtsangaben sind nach bestem Wissen gemacht, durch technische Veränderungen an den Instrumenten kann es aber zu geringfügigen Abweichungen kommen.
12. Durch die Spezifika der Drehorgel (Anzahl der Tonstufen + Disposition) kommt es bei einigen Notenbändern zu gelegentlichen Abweichungen in der oft bekannten Melodieführung und erst recht in der Begleitung. Sie stellen keinen Mängelgrund dar. Warenrücksendungen aus diesem Grund werden nur nach vorheriger Absprache und bei vollständiger Übernahme aller Versandkosten durch den Auftraggeber entgegengenommen. Im Übrigen verweist der Auftragnehmer auf das Recht des Auftraggebers auf Vorführung der Ware (vgl. zu 3.).
13. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Versandweg und Verpackung erfolgt soweit möglich nach Anweisung des Auftraggebers, mangels solcher nach unserem Ermessen.
14. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Berlin
16. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt.

Berlin, ab Januar 2009